Winterdienst & Streudienst

Als Grundstückseigentümer oder Anlieger sind Sie für sichere Gehwege und Zufahrten verantwortlich. Mit GlanzPur sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden unnötige Risiken.

Wir übernehmen zuverlässig alle anfallenden Winterarbeiten und sorgen dafür, dass Wege, Parkplätze und Eingänge frei von Schnee und Eis bleiben.

Ob Schneeräumen, Streuen oder Enteisen – wir reagieren schnell, flexibel und auch kurzfristig bei starkem Schneefall.

Unser Winterdienst richtet sich an Privat- und Gewerbekunden in Monheim am Rhein und Umgebung. Pünktlich, gründlich und gemäß der gesetzlichen Streupflicht.

Schneeräumpflicht in NRW

Viele Menschen sind unsicher, wann Schnee geräumt werden muss. In Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich: Werktags müssen Gehwege in der Regel ab 7 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen meist ab 8 Uhr. Die Pflicht endet abends gegen 20 Uhr.

„Ab 7 Uhr“ bedeutet, dass der Gehweg zu dieser Uhrzeit bereits sicher begehbar sein soll. Niemand muss mitten in der Nacht räumen. Bei starkem Schneefall kann es jedoch notwendig sein, mehrmals täglich zu räumen, damit Wege passierbar bleiben. Bei Glätte muss zusätzlich gestreut werden.

Neben der Räumpflicht besteht auch Streupflicht. Eigentümer oder beauftragte Dienstleister müssen dafür sorgen, dass keine Rutschgefahr entsteht. Häufig werden Streumittel wie Splitt oder Granulat verwendet.

Geräumt werden müssen nicht nur Bürgersteige vor dem Haus, sondern auch Zugänge zum Gebäude, Wege zu Mülltonnen, Garagen und Stellplätzen. Diese Bereiche müssen jederzeit sicher erreichbar sein.

Die genaue Breite des geräumten Weges kann je nach Stadt variieren. Üblich ist etwa ein Meter, auf stärker frequentierten Wegen auch mehr. Ein professioneller Winterdienst stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig eingehalten werden.

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